Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Allgemeine Informationen
Die neue EG-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihre Durchführungsbestimmungen gelten seit dem 01. Januar 2009. Indem sie EU-weit geltende Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Öko-Produkte beinhaltet und zusätzlich die Kontrolle und Kennzeichnung von Öko-Produkten regelt, verhindert sie einen Missbrauch der geschützten Begriffe "Bio" und "Öko".